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Frächter

Der Begriff Frächter (Frachtführer) bezeichnet einen selbstständigen Kaufmann in der Logistik- und Transportbranche, der als gewerblicher Unternehmer Frachten zu Land, zu Wasser oder in der Luft gegen Entgelt befördert. Im Gegensatz zum Frächter ist ein Spediteur, wer es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtführer für Rechnung eines Anderen im eigenen Namen zu besorgen. Der Spediteur "besorgt“ die Güterversendung, indem er entsprechende Frachtverträge mit Dritten (Frachtführern) abschließt und die sonstigen Leistungen erbringt, die zur Bewirkung der Güterversendung erforderlich sind. Der Spediteur selbst ist aus dem Vertragsverhältnis heraus nicht verpflichtet, den Transport selbst auszuführen.

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